Videobehandlungen in der Logopädie

Startschuss war eine Sonderregelung, die durch die Corona-Pandemie eingeführt wurde und die dann schließlich doch in die Heilmittel-Richtlinie Einzug hielt. Seit September 2022 können also auch LogopädInnen Videobehandlungen anbieten. Der Fachbegriff dafür lautet "Telemedizinische Leistungen" - diese können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erbracht werden: so muss z.B. die Behandlung per Video im vorigen gegenseitigen Einverständnis sowie nach erfolgter Aufklärung  schriftlich vereinbart werden. Die Videotherapie darf nur mit einer Software eines zertifizierten Videodienstanbieters durchgeführt werden. Soweit zum Erreichen des Therapieziels ein umittelbarer persönlicher Kontakt nötig ist, kann die logopädische Therapie nur in Präsenz, also in der Praxis oder als ärztlich verordneter Hausbesuch durchgeführt werden.

Alle offenen Fragen zur Videotherapie klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, sprechen Sie uns gerne darauf an!