Vor der Kontaktaufnahme mit einer logopädischen Praxis haben viele PatientInnen Fragen. Damit Sie sich vorab schon einmal ein wenig informieren können, haben wir Ihnen an dieser Stelle eine Reihe von Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen zusammengestellt.
Was wir häufig gefragt werden
Störungen der Sprache, des Sprechens, des Schluckens oder der Stimme sollten sie zunächst ärztlich abklären lassen. Wenn der Arzt eine logopädische Behandlung für erforderlich hält, wird er Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung können Sie sich dann an jede zugelassene freie Praxis wenden, die logopädische Therapie anbietet. Die meisten Verordnungen erhalten wir aus den Bereichen Kinder- und Jugendheilkunde, HNO, Neurologie, Phoniatrie und Pädaudiologie sowie Kieferothopädie. Auch andere Ärzte können Logopädie verordnen. Sollten sie vor dem Arztbesuch schon dringende Fragen haben, rufen sie uns gerne an oder schreiben Sie eine Mail, wir beraten Sie gerne!
In der gesetzlichen Krankenversicherung trägt die Kosten für eine logopädische Therapie bei Kindern und Jugendlichen Ihre Krankenkasse. Auch die Kosten für die Behandlung von Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr werden von der Kasse übernommen, diese müssen jedoch einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil selber tragen. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von € 10 Euro pro Verordnung - in bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Für genauere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Auch private Krankenkassen erstatten die Kosten für eine logopädische Therapie. Unsere Behandlungstarife für Privatpatienten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Die Dauer einer Behandlung lässt sich im Voraus nicht genau festlegen. Je nach Art der sprachlichen Auffälligkeiten, Motivation und Mitarbeit der PatientInnen kann die Behandlungsdauer variieren. Über den aktuellen Stand der Behandlung und die Prognose, wieviele Sitzungen voraussichtlich erforderlich sein werden, bleiben wir mit Ihnen dem verordnenden Arzt im Laufe der Therapie fortdauernd im Gespräch.
In der Regel dauert eine Behandlungsitzung 30 oder 45 Minuten und findet ein- bis zweimal in der Woche statt. Die Behandlungsfrequenz und die Therapiedauer sind auf der Verordnung festgelegt. Die Grundlage dafür sind die Heilmittelrichtlinien, in denen es genaue Vorgaben für die Durchführung logopädischer Therapien gibt.
Die Sprachentwicklung eines Kindes ist ein langer und komplexer Prozess – und natürlich spricht ein Kind nicht gleich perfekt und darf auch noch Fehler machen. Dennoch ist es für eine erfolgreiche Behandlung von gravierenden Störungen der Sprachentwicklung wichtig, früh genug mit der Therapie zu beginnen. Ob die Auffälligkeiten, die Ihr Kind zeigt, noch im Rahmen der normalen Sprachentwicklung sind oder ob eine Therapie angezeigt ist, lässt sich in einer logopädischen Befunderhebung klären.
Wie bei jedem Training sind häufige Wiederholungen von neuen Inhalten erforderlich, um diese zu automatisieren. Das bedeutet, dass die neuen Fertigkeiten nicht nur in der Übungssituation, sondern auch im Alltag jederzeit sicher abrufbar sind. Die Bereitschaft, die Therapieinhalte durch regelmäßiges Wiederholen in Form von häuslichen Übungen zu festigen, ist ein wichtiger Faktor für einen schnellen Therapieerfolg. Das Gespräch darüber, was genau geübt werden soll, wie oft und worauf sie beim Üben achten sollen, ist fester Bestandteil jeder Therapiesitzung.
Für eine erfolgreiche Therapie ist es häufig unerlässlich, dass die Eltern die einzelnen Schritte der Therapie genau kennen und nachvollziehen können. Deshalb ist es uns ein Anliegen, sie möglichst eng in die Behandlung ihres Kindes einzubeziehen. Dazu gehört die genaue Besprechung der Therapieinhalte oder auch ihre Anwesenheit im Behandlungszimmer.
In den meisten Fällen erfolgt die Therapie in Intervallen, denen eine Behandlungspause folgt. Je nach Schwere der Problematik und Alter des Patienten erfolgt ein Intervall von 20-30 Therapieeinheiten, an das sich eine Therapiepause von 3-6 Monaten anschließt. So wird dem Kind Zeit gegeben, die Therapieinhalte im Rahmen seiner weiteren Entwicklung umzusetzen. In einigen Fällen kann es aber sinnvoll sein, in längeren Intervallen zu behandeln.